Wer bezahlt Sie?

Taschenrechner und Geldscheine
Wer bezahlt die Senioren-Assistenten?

Selbständige Senioren-Assistenten nach dem Plöner Modell können auf drei Arten abrechnen.
Zu unterscheiden ist, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad nach dem Pflegestärkungsgesetz hat oder nicht.

  1. Hat die zu betreuende Person keinen Pflegegrad, wird privat abgerechnet.
  2. Ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Kombination mit der Kurzzeitpflege bis zu 2418 EUR pro Person und Jahr. Die Verhinderungspflege kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.
  3. Zusätzlich können ab Pflegegrad 1 in mittlerweile vielen Bundesländern bis zu 1500 EUR jährlich pro Betreuungsperson über die Pflegekassen von Senioren-Assistenten abgerechnet werden, die nach Landesrecht anerkannt sind (§§ 45a, 45b SGB XI). Seit dem 01.01.2017 können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der nicht verbrauchten Sachleistungen durch Umwidmung hinzukommen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Schon bei Pflegegrad 2 kann das jährlich gem. § 36 SGB XI bis zu 3307,20 EUR pro Person ausmachen. Dies ist besonders interessant, da mit Umstellung auf die Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen 0 und 1 automatisch in den Pflegegrad 2 transportiert wurden.