Servicestelle für Qualitätssicherung SH (und Fachkraftbegleitung in MV)

Mit uns erwerben Senioren-Assistenten alle formalen Voraussetzungen zur Abrechnung bei den Pflegekassen in Schleswig-Holstein. 

 

Büchmann Seminare KG ist seit Geltung der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) im Januar 2017 eine staatlich anerkannte Servicestelle für Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein.

Zur Anerkennung als landesrechtlich zugelassener Anbieter müssen einige formale Voraussetzungen vorliegen. Diese sind in der AföVO geregelt.

  • Zunächst brauchen die Anbieter eine nach der AföVO anerkannte Ausbildung (120 Unterrichtsstunden). 
  • Außerdem benötigen sie eine fachkundige Betreuung durch eine anerkannte Servicestelle in SH
  • Schließlich müssen die Anbieter durch das Landesamt für soziale Dienste ausdrücklich anerkannt werden.

Büchmann Seminare KG ist als Servicestelle für Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein staatlich anerkannt und begleitet Senioren-Assistenten von der Antragstellung bis zur landesrechtlichen Anerkennung, von der Fortbildung bis zur fachlichen Betreuung.

Wer Interesse an einer Kooperation mit der Servicestelle hat, sollte

  1. ein behördliches Führungszeugnis beantragen (wird direkt von der Behörde an das Landesamt für soz. Dienste nach Neumünster geschickt) 
  2. eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen (Infos können bei Ute Büchmann Tel.: 04307 900-340 erfragt werden) 
  3. Kopie des Zertifikats der 120-stündigen Senioren-Assistenz-Ausbildung, alle drei Seiten oder einer stundenmäßig vergleichbaren Ausbildung) 
  4. nach Zusendung des unterschriebenen Kooperationsvertrages im Original einen Termin mit der Servicestelle im Büro in Schwentinental oder einen Telefontermin verabreden. Dort besprechen wir gemeinsam den Antrag für das Landesamt für soziale Dienste und das bereits von Büchmann Seminare KG erstellte ausführliche Betreuungskonzept, welches bereits vom Landesamt anerkennt wurde, sowie weitere Formalien.

Sobald alle Unterlagen komplett zusammen sind, werden diese von der Servicestelle an das Landesamt verschickt. 

Für gewöhnlich liegt dann nach spätestens vier Wochen der Anerkennungsbescheid gem. § 45a SGB XI in Ihrem Postkasten.  

Zeitgleich informiert das Landesamt für soziale Dienste die Pflegekassen (z.B. AOK-Navigator, Compass-Pflegeversicherung) und weitere Behörden darüber, dass Sie nach § 45a SGB XI abrechnen können. 

Leistungen der Servicestelle:

Wir stehen unseren Mitgliedern mit einem Team von fünf Personen zur Seite.

 

Dr. jur. Knud Büchmann begleitet die neuen Mitglieder der Servicestelle bis zur Antragstellung und darüber hinaus. Sofern es Fragen zur Abrechnung nach dem §45a SGB XI oder zur AföVO gibt, können die Mitglieder Knud Büchmann kontaktieren.

 

Jane Renz Richter, examinierte Krankenschwester und Fachkraft, bietet viermal im Jahr Online-Arbeitskreistreffen an. Diese Treffen dienen der kollegialen Beratung und dem Erfahrungsaustausch der Senioren-Assistenten untereinander.

 

Carina Wrage ist Sozialpädagogin. Als ehemalige Leiterin eines Pflegestützpunktes ist sie außerordentlich versiert in Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Wir haben Carina Wrage engagiert, zweimal im Jahr eine vierstündige Online-Veranstaltung zur Abrechnung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen über Zoom anzubieten. 

Die Veranstaltung ist ohne Kosten für Servicestellenmitglieder.

 

Claudia Sanmann ist als ehemalige Intensivkrankenschwester (Bachelor Nursing) und §7a SGB XI Pflegeberaterin für die fachliche Beratung von Senioren-Assistenten zuständig. Die Beratung erfolgt telefonisch.

 

Ute Büchmann, die Gründerin der Senioren-Assistenz/Plöner Modell unterstützt zusätzlich bei Fragen zur Selbstständigkeit in der Senioren-Assistenz. Egal ob es um Kundengewinnung, Ausstattung eines Infostandes oder bspw. um die Frage „freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit“ geht. 

Die Beratung erfolgt telefonisch oder an den Sprechstundentagen am Firmensitz in Schwentinental.

Und was sonst noch?

  • ein Workshop mit fachlichem Input im Jahr ohne weitere Kosten 
  • Kenntlichmachung auf dem Vermittlungsportal www.die-senioren-assistenten.de mit einem "P", dass Senioren-Assistenten, die nach dem Plöner Modell qualifiziert sind, ihre Dienstleistungen nach § 45a SGB XI gem. § 45b SGB XI abrechnen können 
  • Vorhalten der jährlich vorgeschriebenen achtstündigen Qualifizierungsfortbildungen. Die Kurse werden Servicestellenmitgliedern rabattiert angeboten. 
  • Kontaktausbau und Kontakterhaltung mit den Pflegestützpunkten und dem Landesamt für soziale Dienste

Kosten der Servicestelle:

Für die Hilfe beim Antragsverfahren erheben wir keine Kosten. Für unsere Qualitätsbegleitung nach den Vorschriften der AföVO nehmen wir 7,5 Prozent, aber nur auf die nach § 45a SGB XI abgerechneten Beträge. Beitragsfrei sind die Abrechnungen über Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Privatabrechnungen.

 

Möchten Sie sich der Servicestelle anschließen oder brauchen Sie weitere Informationen? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@senioren-assistentin.de