Servicestelle für Qualitätssicherung SH (und Fachkraftbegleitung in MV)

Mit uns erwerben Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter alle formalen Voraussetzungen zur Abrechnung bei den Pflegekassen in Schleswig-Holstein.

 

Büchmann Seminare KG ist seit Geltung der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) im Januar 2017 eine staatlich anerkannte Servicestelle für Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein.

Zur Anerkennung als landesrechtlich zugelassener Anbieter müssen einige formale Voraussetzungen vorliegen. Diese sind in der AföVO geregelt.

  • Zunächst brauchen die Anbieter eine nach der AföVO anerkannte Ausbildung (120 Unterrichtsstunden).
  • Außerdem benötigen sie eine fachkundige Betreuung durch eine anerkannte Servicestelle.
  • Schließlich müssen die Anbieter durch das Landesamt für soziale Dienste ausdrücklich anerkannt werden.

Büchmann Seminare KG ist als Servicestelle für Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein staatlich anerkannt und begleitet Senioren-Assistenten von der Antragstellung bis zur landesrechtlichen Anerkennung, von der Fortbildung bis zur fachlichen Betreuung. 

Wer Interesse an einer Kooperation mit der Servicestelle hat, sollte

  1. ein behördliches Führungszeugnis beantragen (wird direkt von der Behörde an das Landesamt in Schleswig verschickt)

  2. eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen (Infos können bei Ute Büchmann Tel.: 04307 900-340 erfragt werden)

  3. Kopie des Zertifikats der min. 120-stündigen Ausbildung
    • Senioren-Assistenten-Ausbildung - alle drei Seiten
    • Alltagsbegleiterausbildung - inklusive Anhänge

  4. einen Termin mit der Servicestelle im Büro in Schwentinental verabreden. Dort gehen wir mit den Interessenten gemeinsam den Kooperationsvertrag durch, besprechen den Antrag für das Landesamt für soziale Dienste und das nach der AföVO erforderliche Betreuungskonzept sowie weitere Formalien.

Sobald alle Unterlagen komplett zusammen sind, werden diese von der Servicestelle an das Landesamt verschickt.

Für gewöhnlich liegt dann nach etwa ein bis zwei Wochen der Anerkennungsbescheid gem. § 45a SGB XI in Ihrem Postkasten. 

Zeitgleich informiert das Landesamt für soziale Dienste die Pflegekassen und weitere Behörden darüber, dass Sie nach § 45a SGB XI abrechnen können.

Leistungen der Servicestelle:

  • Telefonische Beratung und Beratung vor Ort
  • Vermittlung der Fachkraftberatung
  • Fachkraftberatung telefonisch, persönlich oder per E-Mail 
  • Ein Fortbildungsnachmittag in Schwentinental mit mit zwei Dozentenvorträgen im Jahr ohne weitere Kosten
  • Viermal im Jahr Online-Arbeitskreistreffen mit unserer Fachkraft (jeweils am letzten Freitag im Februar, Mai, August und November – jour fixe)
  • Vorhalten der vorgeschriebenen achtstündigen Qualifizierungskurse (Rabatt für Servicestellenmitglieder) und Sicherstellung gegenüber dem Landesamt, dass anerkannte Senioren-Assistenten die Qualifizierung jährlich durchführen
  • Kontaktausbau und Kontakterhaltung mit den Pflegestützpunkten und dem Landesamt für soziale Dienste
  • Unterstützung und Hilfestellung bei der jährlichen Dokumentationspflicht gegenüber dem Landesamt

Möchten Sie sich der Servicestelle anschließen oder brauchen Sie weitere Informationen? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@senioren-assistentin.de