Mit uns erwerben Senioren-Assistenten alle formalen Voraussetzungen zur Abrechnung bei den Pflegekassen in Schleswig-Holstein.
Büchmann Seminare KG ist seit Geltung der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) im Januar 2017 eine staatlich anerkannte Servicestelle für Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein.
Zur Anerkennung als landesrechtlich zugelassener Anbieter müssen einige formale Voraussetzungen vorliegen. Diese sind in der AföVO geregelt.
Büchmann Seminare KG ist als Servicestelle für Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein staatlich anerkannt und begleitet Senioren-Assistenten von der Antragstellung bis zur landesrechtlichen Anerkennung, von der Fortbildung bis zur fachlichen Betreuung.
Sobald alle Unterlagen komplett zusammen sind, werden diese von der Servicestelle an das Landesamt verschickt.
Für gewöhnlich liegt dann nach etwa ein bis zwei Wochen der Anerkennungsbescheid gem. § 45a SGB XI in Ihrem Postkasten.
Zeitgleich informiert das Landesamt für soziale Dienste die Pflegekassen und weitere Behörden darüber, dass Sie nach § 45a SGB XI abrechnen können.
Für die Hilfe beim Antragsverfahren erheben wir keine Kosten. Für unsere Qualitätsbegleitung nach den Vorschriften der AföVO nehmen wir 10 Prozent auf die nach § 45a SGB XI abgerechneten Beträge. Beitragsfrei sind die Abrechnungen über Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Privatabrechnungen.