Häufige Fragen zur Dienstleistung Senioren-Assistenz und zur Ausbildung

Senioren-Assistenten nach Abschluss der Ausbildung
Senioren-Assistenten nach Abschluss der Ausbildung

1. Ich möchte mich als Senioren-Assistent*in ausbilden lassen. Warum sollte ich mich für das Plöner Modell entscheiden? Was macht das Plöner Modell aus?

Unser Unternehmen war das erste am Markt, welches Senioren-Assistent*innen ausbildete. Das Berufsbild der prof. Senioren-Assistenz wurde von Ute Büchmann 2006 erfunden und das Ausbildungskonzept mit dem Namen „Plöner Modell“ seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Es blickt damit sowohl auf eine lange Historie als auch auf einen reichen Erfahrungsschatz zurück. Was das Plöner Modell außerdem von anderen Ausbildungsangeboten unterscheidet, ist das Angebot eines Gesamtkonzeptes. Dieses Konzept umfasst nicht nur die Ausbildung, sondern auch eine Nachbetreuung sowie die Einbindung in ein bestehendes bundesweites Netzwerk, das der gegenseitigen Unterstützung und dem beruflichen Austausch dient. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten Sie die Lizenz, unser Netzwerklogo zu nutzen und Sie können sich ohne zusätzliche Kosten eine Profilseite auf unserem Vermittlungsportal einrichten lassen, um von potenziellen Kunden gefunden zu werden.

 

2. Wie kann ich mir die Ausbildung ganz konkret vorstellen? Wie läuft die Ausbildung ab? Was sind die Inhalte? Welchen Umfang hat die Ausbildung?

Unsere Ausbildung umfasst 120 Unterrichtsstunden, die sich auf 12 Seminartage verteilen.

Diese 12 Seminartage werden in Blöcke eingeteilt, die drei bis fünf Seminartage umfassen.

Wir bieten unterschiedliche Zeitkonzepte an, sodass die Ausbildung auch an den Wochenenden berufsbegleitend absolviert werden kann. Weite Anreisen versuchen wir mit unserem Seminarangebot an verschiedenen Standorten in Deutschland zu vermeiden.

In den einzelnen Kursen nehmen wir maximal 20 Teilnehmer*innen auf, sodass unsere Dozenten genug Raum haben, um auf jeden einzelnen eingehen zu können.

Die Ausbildung besteht aus fünf Modulen. Neben einem psychologischen Basiswissen erhalten die Teilnehmer Kenntnisse aus den Fachbereichen „Gesundheit“, „Rechtsfragen“ und „Pflege“. Auch geht es um Freizeitgestaltung und Aktivierung der älteren Menschen. Neben den altersassoziierten Themen ist außerdem ein speziell zugeschnittenes Selbstständigkeitsmodul inkludiert, um die Teilnehmer*innen auf die Selbstständigkeit im sozialen Bereich vorzubereiten. Anstelle einer Prüfung schreiben die Teilnehmer*innen im Laufe der Ausbildung – entweder allein oder in einem Team - eine Projektarbeit.

 

3. Mein Ziel besteht nicht darin, nach der Ausbildung hauptberuflich als Senioren-Assistent*in tätig zu werden. Könnte die Ausbildung dennoch passend für mich sein?

Nicht alle unsere Teilnehmer*innen planen nach Ausbildungsabschluss hauptberuflich als Senioren-Assistent*in tätig zu sein. So steht für einige Teilnehmer*innen die persönliche Weiterentwicklung im Fokus. Andere melden sich bei uns an, um auf das Älterwerden enger Familienangehöriger und/oder das eigene Älterwerden vorbereitet zu sein.

Wieder anderen reicht es, die Senioren-Assistenz in Teilzeit auszuüben.

Denjenigen Absolventen, die als Senioren-Assistenten hauptberuflich tätig sein wollen, empfehlen wir – zunächst nebenberuflich – ein zweites Standbein aufzubauen. Es zahlt sich aus, dem Sprung in die Selbstständigkeit, Zeit zu widmen, um sukzessive Kontakte zu knüpfen und einen eigenen Kundenstamm aufzubauen. Mit unserem bundesweiten Netzwerk und unserem kostenlosen Vermittlungsportal unterstützen wir Sie dabei nach Ihrem Abschluss gerne.

 

4. Gibt es Voraussetzungen, die die Teilnehmer*innen erfüllen müssen, um an Ihrer Ausbildung teilnehmen zu können?

Wenn Sie nach der Ausbildung als Senioren-Assistent*in tätig sein wollen, sollten Sie in erster Linie kommunikativ sein und alte Menschen mögen.

Darüber hinaus gibt es im Grunde nur noch eine Grundvoraussetzung, die wir an unsere Teilnehmer*innen haben. Sie sollten lebenserfahren sein! Es muss zwar kein Mindestalter erreicht werden, doch sollten die Teilnehmer*innen Erfahrungen in einem Beruf gesammelt haben. Die Fachrichtung spielt dabei keine Rolle. Unsere Teilnehmer*innen kommen aus völlig unterschiedlichen Bereichen, sodass die Seminargruppen niemals homogen sind. So kommen längst nicht alle Teilnehmer*innen aus dem sozialen Bereich, sondern ebenso beispielsweise aus der Wirtschaft, der Verwaltung oder dem Bankwesen. Die Mischung der Teilnehmergruppen beeinflusst auch auf positive Weise das Lernergebnis. So erhalten die Teilnehmer*innen nicht nur das fachliche Wissen von unseren Dozenten, sondern lernen auch viel voneinander, da sie aus den unterschiedlichsten beruflichen Kontexten kommen.

 

5. Ich bin berufstätig in Vollzeit. Ist es möglich, die Ausbildung neben meinem Beruf zu absolvieren?

Ja, Sie können die Ausbildung auch neben Ihrem Beruf absolvieren. Wir bieten unterschiedliche Zeitkonzepte an, sodass die zwölf Seminartage beispielsweise an vier Wochenendblöcken (jeweils Freitagmittag bis Sonntagabend) absolviert werden können. Auch zwei Blöcke à sechs Tage (mit jeweils inkludiertem Wochenende) sind möglich, so dass nur zwei Anreisen nötig wären. Die Teilnehmer*innen müssen sich nicht auf den Unterricht vorbereiten, sodass sie sich zwischen den Blöcken auf ihren Beruf konzentrieren können.

 

6. Wird die Ausbildung mit einer Prüfung abgeschlossen? Werde ich ggf. darauf vorbereitet/betreut?

Statt einer schriftlichen Prüfung bereiten wir Sie in den Seminaren auf eine Projektarbeit vor. Im ersten Seminarblock gibt es eine Einführung in die Projektarbeit. Erst danach suchen Sie sich ein Thema aus der Senioren-Assistenz und bearbeiten dieses vertiefend. Viele unserer Teilnehmenden schließen sich mit anderen zusammen und erstellen eine Gruppenarbeit, doch auch Einzelarbeiten sind möglich. Am letzten Seminartag präsentieren unsere Teilnehmenden ihre Arbeit dann im Plenum.

 

7. Nach der Ausbildung möchte ich langfristig in der Senioren-Assistenz Fuß fassen und erhoffe mir auch nach Ausbildungsabschluss die Möglichkeit, sich austauschen zu können.

  • Nach Ausbildungsabschluss lassen wir Sie nicht allein. Das Plöner Modell umfasst nicht nur die 120-stündige Ausbildung, sondern auch eine Nachbetreuung nach Abschluss der Seminare. Durch unser Vermittlungsportal haben Sie den Zugriff auf die Kontaktdaten von Kollegen und Kolleginnen. Auf diesem Wege können Sie Kontakte zu anderen Senioren-Assistenten pflegen und am Ball bleiben.
  • Darüber hinaus bietet die Büchmann / Seminare KG regelmäßig Tagesfortbildungen an, die Sie nicht nur fachlich auf dem Laufenden halten, sondern Ihnen auch die Möglichkeit bieten, sich mit Kolleg*innen auszutauschen.
  • Seit 2013 gibt es auch eine Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland, die u.a. von Ute Büchmann mitgegründet wurde.  Um das eigene Netzwerk noch stärker auszubauen und das Berufsbild „Senioren-Assistenz“ zu stärken, raten wir unseren Teilnehmer*innen, der Bundesvereinigung (BdSAD) beizutreten.

8. Wenn ich bei Büchmann/Seminare die Ausbildung absolviere, was habe ich am Ende in der Hand? Wie kann ich nachweisen, dass ich die Ausbildung absolviert habe?

Am Ende der Ausbildung erhalten die Absolvent*innen ein Zertifikat. Aus dem Zertifikat geht hervor, dass Sie von der Büchmann/Seminare KG, einem staatlich anerkannten Träger der Weiterbildung, ausgebildet wurden. Des weiteren ist der zeitliche Umfang der Ausbildung sowie die Inhalte und Dozenten mit ihren jeweiligen Qualifikationen vermerkt.

 

9. Was passiert, wenn ich im Laufe der Ausbildung erkranke und einige Unterrichtsinhalte nicht wahrnehmen kann? Kann ich die Unterrichtsinhalte zu einem späteren Zeitpunkt nachholen? Ist es auch möglich, in die laufende Ausbildung mit einzusteigen?

Sollten Sie im Laufe der Ausbildung erkranken, sodass Sie an einem Seminarblock nicht teilnehmen können, finden wir gewiss eine Lösung. Falls Sie mehr als 20% der Seminarinhalte verpassen sollten, versuchen wir Sie in einem später stattfindenden Seminar unterzubringen, um die verpassten Inhalte nachzuholen. Ein Einstieg in die laufende Ausbildung ist wiederum nicht möglich.

 

10.   Wie wird die Bezahlung der Ausbildung bei Ihnen gehandhabt? Bezahle ich alles mit einem Mal? Ist auch Ratenzahlung möglich? Wäre die Ratenzahlung am Ende teurer als eine Komplettzahlung? Zu welchem Zeitpunkt im Rahmen der Ausbildung ist eine Zahlung fällig?

  • Sie haben die Wahl, den Seminarbetrag entweder auf einmal oder in Raten zu bezahlen. Bei der Anmeldung über unsere Homepage können Sie die gewünschte Zahlungsweise anklicken. Die Variante der Ratenzahlung (i.d.R. drei Raten) wäre in der Summe nicht teurer als die Komplettzahlung.
  • Die erste Rate ist in der Regel wenige Wochen vor Seminarstart fällig. Die zweite Rate erfolgt im Folgemonats und die dritte Rate in dem darauffolgenden Monat.

11. Wie groß ist der Bedarf der älteren Menschen an stundenweiser Unterstützung?

Über 90 Prozent der älteren Menschen möchten in ihrem eigenen Zuhause wohnen bleiben und auf keinen Fall in eine Einrichtung. Mit Unterstützung von Senioren-Assistenten ist dies möglich. Denn diese kümmern sich um all die Dinge des Alltags, die Ältere nicht mehr machen können oder machen wollen. Davon profitieren Senioren, die mehr Lebensfreude erhalten und Angehörige, die entlastet werden, gleichermaßen.

 

12. Kann ich hauptberuflich von der Senioren-Assistenz leben?

Die voll selbstständigen Senioren-Assistenten haben gute Chancen, einen existenzsichernden Job ausüben zu können. Falls Sie sich während der Ausbildung noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, empfehlen wir Ihnen, Ihre Anstellung nicht gleich zu kündigen, da Sie einige Monate für den Aufbau Ihrer Selbstständigkeit einplanen sollten. Nach dieser Phase können Senioren-Assistenten i.d.R. gut von der Tätigkeit leben. Viele haben so viele Anfragen, dass sie nicht alle bedienen können. Sie geben entweder Aufträge an Senioren-Assistent*innen aus dem Netzwerk ab oder sie stellen Mitarbeiter*innen ein. In jedem Seminar wird ein/eine Senioren-Assistent*in eingeladen, der/die von seinen/ihren Erfahrungen berichtet.

 

13. Ich war noch nie selbstständig und erhoffe mir Unterstützung bei meiner Existenzgründung. Werde ich bei Ihnen auf die Selbstständigkeit vorbereitet?

Bereits in den Seminaren nehmen wir unsere künftigen Senioren-Assistenten „an die Hand“ und bereiten sie auf die Selbstständigkeit im sozialen Bereich vor. Sie erhalten ein Basiswissen zur Existenzgründung, Schulung im Marketing und in der Kundengewinnung und erfahren, wie Sie eine Anzeige oder Pressemitteilung verfassen können. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die neu ausgebildeten Senioren-Assistenten weiteren Input durch unser bundesweites Netzwerk. Sie haben die Möglichkeit, sich mit anderen Senioren-Assistenten zusammen zu tun, sich einem unserer regionalen Netzwerke anzuschließen oder ein eigenes Senioren-Assistenz-Netzwerk zu gründen. So müssen sie nach Ausbildungsabschluss nicht als Einzelkämpfer*in agieren.

 

14. Kann die Dienstleistung Senioren-Assistenz über die Pflegekasse abgerechnet werden?

In allen Bundesländern können Senioren-Assistenten bis zu 2400,00 EUR über die Verhinderungspflege abrechnen, so dass pflegebedürftige Senioren ab Pflegegrad 2 Teile der Dienstleistung über die Pflegeversicherung abrechnen können. In vielen Bundesländern können Senioren-Assistenten mit der Schulung nach dem Plöner Modell auch die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI für die Senioren über die Pflegekasse abrechnen. Dies entspricht einem jährlichen Betrag von 1500,00 EUR. Ein guter Effekt ist, dass Senioren häufig noch einige weitere Stunden hinzu buchen, die sie privat bezahlen. Dies macht die Senioren-Assistenz zu einer Tätigkeit mit Sicherheitsnetz.

 

15. Wie unterscheidet sich die Ausbildung „Senioren-Assistenz“ vom „Alltagsbegleiter nach § 53c SGB XI“ (neu § 53b SGB XI)?

Die zusätzlichen Betreuungskräfte, auch als Alltagsbegleiter oder Präsenzkraft nach § 53c SGB XI bezeichnet, werden heute nach den gem. § 53b SGB XI erstellten Richtlinien für die im § 43b SGB XI bezeichnete zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen ausgebildet. Ein Alltagsbegleiter ist überwiegend in der stationären Betreuung von Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen tätig. Darum wird diese Ausbildung landläufig häufig auch als Demenzhelferausbildung bezeichnet. Die Unterrichtsinhalte sind unter anderem Pflege, Betreuung und Hygiene, aber auch Freizeitgestaltung u.Ä. Eine Ausbildung zum Alltagsbegleiter dauert je nach Organisationsdichte vier bis sechs Monate und umfasst theoretische ebenso wie praktische Abschnitte. Die Ausbildung wird bei Vorliegen von Arbeitslosigkeit oft in Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen durchgeführt. Ein Alltagsbegleiter arbeitet normalerweise als abhängig Beschäftigter in einer stationären Einrichtung und fügt sich in die dortige Hierarchie ein. Sein Verdienst bewegt sich in der Regel deutlich unterhalb des Einkommensgefüges der Pflegefachkräfte. Eine unterste Grenze beim Verdienst zieht aber der gesetzliche Pflegemindestlohn in seiner jeweils geltenden Höhe.

 

Die Ausbildung in der Senioren-Assistenz hat dagegen ihren Schwerpunkt in der mentalen Betreuung der Älteren im häuslichen Bereich. So findet sich die Aufgabenbeschreibung der Senioren-Assistenz zum Teil unter dem Titel „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ im § 45a SGB XI wieder, der sich ausdrücklich auf die Betreuung im häuslichen Bereich bezieht. Nach dem Gesetz soll die Betreuung dazu beitragen, dass Betreuungsbedürftige so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung verbleiben können. Senioren-Assistenten sind zwar auch für demenziell erkrankte Menschen, aber doch ganz überwiegend für noch rüstige Senioren tätig. Demzufolge sind die Themen Demenz und Alzheimer auch in der Senioren-Assistenz Bestandteil des Curriculums. Klassisches Arbeitsfeld der Senioren-Assistenten ist die nichtpflegerische, aktivierende Seniorenbetreuung im häuslichen Umfeld mit ihren Besonderheiten, die sich naturgemäß von denen einer stationären Unterbringung unterscheiden. So ist z.B. an die Organisation der häuslichen Abläufe zu denken (im § 45a SGB  XI als Entlastungsleistung für die zu betreuende Person und auch für die Betreuungsperson bezeichnet), Sicherheits- und häusliche Ausstattungsfragen sind zu klären, der Gebrauch neuer Technologien wie Smarthome und Tablet ist zu vermitteln, Notrufsysteme sind einzurichten, Ernährung, Freizeit und Sport sind angemessen zu berücksichtigen usw. Hier erhalten Sie weitere Beispiele für die Aufgaben von Senioren-Assistenten.

 

Da Senioren-Assistenten in der Regel bei den Senioren ambulant vor Ort als Selbständige tätig sind, werden Senioren-Assistenten neben der fachlichen Unterrichtung auch auf die besonderen Anforderungen der beruflichen Selbständigkeit vorbereitet. Dort geht es z. B. um Geschäftspräsentation, Businessplanung und andere Marktspezifika. Der Verdienst richtet sich nach örtlichen, rechtlichen und marktüblichen Gegebenheiten. Nach vielen Länderverordnungen kann derzeit für die Dienstleistung um 35 Euro (umsatzsteuerfrei) die Stunde zuzüglich Fahrtkosten bei den Pflegekassen abgerechnet werden. Wird privat liquidiert, bestimmen die marktüblichen Faktoren den Rahmen. So kann der Stundensatz im großstädtischen Bereich - wie z. B. in München - schon über 40 Euro liegen, während der Verdienst in ländlichen Gegenden weniger beträgt.

Senioren-Assistenten haben das Ziel, älteren Menschen dabei zu helfen, so lange wie möglich in der vertrauten Häuslichkeit wohnen bleiben zu können und arbeiten daher überwiegend in den Privathaushalten älterer Menschen. Teilweise leisten Senioren-Assistenten aber auch Individualbetreuung für Menschen, die in Seniorenresidenzen oder Einrichtungen des Betreuten Wohnens leben.

 

16. Bieten Sie Ihre Kurse auch online an?

Wir haben uns bewusst dazu entschlossen, die 120-stündige Ausbildung in Rahmen des Präsenzunterrichts anzubieten. Die Form der Wissensvermittlung ist wesentlich vom Bildungsziel abhängig. Bei Weiterbildungen im Kommunikationsbereich (Senioren-Assistenz) wird dem Präsenzunterricht ganz allgemein der Vorzug vor Online-Wissensvermittlungen eingeräumt (Vgl. z. B. die Ausführungen auf der Plattform Weiterbildung.net). Der direkte Austausch mit anderen Teilnehmer*innen, der Aufbau sozialer Kontakte, die beruflich weiterhelfen und Netzwerkbildungen sowie die unmittelbare persönliche Ansprache an die Kursteilnehmer*innen sprechen für unsere Angebotsform.

 

17. Können Kunden die Senioren-Assistenz von der Steuer absetzen?

Kunden der Dienstleistung Senioren-Assistenz können sich 20 Prozent der entstehenden Kosten im Umfang von 20.000 EUR (max. 4000 EUR pro Jahr) im Rahmen ihrer Steuererklärung erstatten lassen (§ 35a EstG). Wird die Seniorenbetreuung durch Angehörige organisiert und bezahlt, können auch diese von den Steuervorteilen profitieren.

 

18. Kann ich die Kosten für die Ausbildung von der Steuer absetzen?

Ja, die Kosten für die Ausbildung können als Vorgründungskosten, Betriebskosten, Sonderkosten oder Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Welche individuelle Absetzbarkeit für Sie möglich ist, kann Ihnen Ihr Steuerberater sagen.