Wer bezahlt Sie?

Taschenrechner und Geldscheine
Wer bezahlt die Senioren-Assistenten?

Selbständige Senioren-Assistenten nach dem Plöner Modell können auf drei Arten abrechnen.
Zu unterscheiden ist, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad nach dem Pflegestärkungsgesetz hat oder nicht.

  1. Hat die zu betreuende Person keinen Pflegegrad, wird privat abgerechnet.
  2. Ab dem 01. Juli 2025 und ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Kombination mit der Kurzzeitpflege bis zu 3539 EUR pro Person und Jahr. Die Verhinderungspflege kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.
  3. Zusätzlich können ab Pflegegrad 1 in mittlerweile vielen Bundesländern bis zu 1572 EUR jährlich pro Betreuungsperson über die Pflegekassen von Senioren-Assistenten abgerechnet werden, die nach Landesrecht anerkannt sind (§§ 45a, 45b SGB XI). Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent der Sachleistungen durch Umwidmung hinzukommen (§ 45a Abs. 4 SGB XI), wenn der Betrag nicht für die Pflege verbraucht wurde. Schon bei Pflegegrad 2 kann das jährlich gem. § 36 SGB XI bis zu 3820,80 EUR pro Person ausmachen.