Die zusätzlichen Betreuungskräfte, auch als Alltagsbegleiter oder Präsenzkraft nach § 53c SGB XI bezeichnet, werden heute nach den gem. § 53b SGB XI erstellten Richtlinien für die im § 43b
SGB XI bezeichnete zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen ausgebildet.
Ein Alltagsbegleiter ist überwiegend in der stationären Betreuung von Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen tätig. Darum wird diese Ausbildung landläufig häufig auch
als Demenzhelferausbildung bezeichnet. Die Unterrichtsinhalte sind unter anderem Pflege, Betreuung und Hygiene, aber auch Freizeitgestaltung u.Ä.
Eine Ausbildung zum Alltagsbegleiter dauert je nach Organisationsdichte vier bis sechs Monate und umfasst theoretische ebenso wie praktische Abschnitte. Die Ausbildung wird bei Vorliegen von
Arbeitslosigkeit oft in Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen durchgeführt. Ein Alltagsbegleiter arbeitet normalerweise als abhängig Beschäftigter in einer stationären Einrichtung und fügt sich in
die dortige Hierarchie ein. Sein Verdienst bewegt sich in der Regel deutlich unterhalb des Einkommensgefüges der Pflegefachkräfte. Eine unterste Grenze beim Verdienst zieht aber der gesetzliche
Pflegemindestlohn in seiner jeweils geltenden Höhe.
Die Ausbildung in der Senioren-Assistenz hat dagegen ihren Schwerpunkt in der mentalen Betreuung der Älteren im häuslichen Bereich. So findet sich die Aufgabenbeschreibung der
Senioren-Assistenz zum Teil unter dem Titel „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ im § 45a SGB XI wieder, der sich ausdrücklich auf die Betreuung im häuslichen Bereich bezieht.
Nach dem Gesetz soll die Betreuung dazu beitragen, dass Betreuungsbedürftige so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung verbleiben können.
Senioren-Assistenten sind zwar auch für demenziell erkrankte Menschen, aber doch ganz überwiegend für noch rüstige Senioren tätig. Demzufolge sind die Themen Demenz und Alzheimer
auch in der Senioren-Assistenz Bestandteil des Curriculums. Klassisches Arbeitsfeld der Senioren-Assistenten ist die nichtpflegerische, aktivierende Seniorenbetreuung im häuslichen Umfeld mit
ihren Besonderheiten, die sich naturgemäß von denen einer stationären Unterbringung unterscheiden. So ist z.B. an die Organisation der häuslichen Abläufe zu denken (im § 45a SGB XI als
Entlastungsleistung für die zu betreuende Person und auch für die Betreuungsperson bezeichnet), Sicherheits- und häusliche Ausstattungsfragen sind zu klären, der Gebrauch neuer Technologien wie
Smarthome und Tablet ist zu vermitteln, Notrufsysteme sind einzurichten, Ernährung, Freizeit und Sport sind angemessen zu berücksichtigen usw. Hier erhalten Sie weitere Beispiele für die Aufgaben von Senioren-Assistenten.
Da Senioren-Assistenten in der Regel bei den Senioren ambulant vor Ort als Selbständige tätig sind, werden Senioren-Assistenten neben der fachlichen Unterrichtung auch auf die besonderen Anforderungen der beruflichen Selbständigkeit vorbereitet. Dort geht es z. B. um Geschäftspräsentation, Businessplanung und andere Marktspezifika. Der Verdienst richtet sich nach örtlichen, rechtlichen und marktüblichen Gegebenheiten. Nach vielen Länderverordnungen kann derzeit für die Dienstleistung um 30 Euro (umsatzsteuerfrei) die Stunde zuzüglich Fahrtkosten bei den Pflegekassen abgerechnet werden. Wird privat liquidiert, bestimmen die marktüblichen Faktoren den Rahmen. So kann der Stundensatz im großstädtischen Bereich - wie z. B. in München - schon über 40 Euro liegen, während der Verdienst in ländlichen Gegenden weniger beträgt.
Senioren-Assistenten haben das Ziel, älteren Menschen dabei zu helfen, so lange wie möglich in der vertrauten Häuslichkeit wohnen bleiben zu können. Viele Senioren-Assistenten leisten darüber
hinaus aber auch Individualbetreuung für Menschen, die in Seniorenresidenzen oder Einrichtungen des Betreuten Wohnens leben.
Nein, wir haben uns für den Präsenzunterricht entschieden. Die Form der Wissensvermittlung ist wesentlich vom Bildungsziel abhängig. Bei Weiterbildungen im Kommunikationsbereich (Senioren-Assistenz) wird dem Präsenzunterricht ganz allgemein der Vorzug vor Online-Wissensvermittlungen eingeräumt (Vgl. z. B. die Ausführungen auf der Plattform Weiterbildung.net). Direkter Austausch mit anderen Teilnehmern, Aufbau sozialer Kontakte, die beruflich weiterhelfen und Netzwerkbildungen sowie die unmittelbare persönliche Ansprache an die Kursteilnehmer sprechen für unsere Angebotsform."
Kunden der Dienstleistung Senioren-Assistenz können sich 20 Prozent der entstehenden Kosten (max. 4000 EUR pro Jahr) im Rahmen ihrer Steuererklärung erstatten lassen (§ 35a EStG), erhalten also 20 Prozent vom Staat zurück. Wird die Seniorenbetreuung durch Angehörige organisiert und bezahlt, können auch diese von den Steuervorteilen profitieren.
Statt einer schriftlichen Prüfung bereiten wir Sie in den Seminaren auf eine Projektarbeit vor. Sie suchen sich ein Thema aus der Senioren-Assistenz und bearbeiten dieses Thema vertiefend.
Viele unserer Teilnehmenden schließen sich mit anderen zusammen und erstellen eine Gruppenarbeit. Doch auch Einzelarbeiten sind möglich. Am letzten Seminartag präsentieren unsere Teilnehmenden ihre Arbeit dann im Plenum.
Ja, das können Sie. Und zwar als Vorgründungskosten, Betriebskosten, Sonderkosten oder Werbungskosten. Welche individuelle Absetzbarkeit für Sie möglich ist, kann Ihnen Ihr Steuerberater sagen.