Erkunden Sie rechtzeitig Ihre Möglichkeiten zur Weiterbildungsförderung!

Unsere Erfahrung zeigt, dass Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer manchmal erst sehr spät, oft kurz vor Beginn oder sogar während des Seminars, nach Fördermöglichkeiten für Weiterbildung fragen. Leider ist dies oft zu spät, um alle verfügbaren Vorteile zu nutzen.

 

Zwei Beispiele: In Schleswig-Holstein (SH) muss der Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn des Seminars bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht werden. Auch in Hamburg möchte die "Förderstelle zwei P:Plan" den Antrag auf den Hamburger Weiterbildungsbonus auf ihrem Tisch haben.

 

Ein hilfreiches Werkzeug, um sich einen Überblick über die vielfältigen Weiterbildungsförderungen der Bundesländer zu verschaffen, bietet die Verbraucherberatung auf ihrer Webseite. Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Informationen möglicherweise nicht vollständig und aktuell sind. Ein Beispiel: Der "Weiterbildungsbonus Pro" in SH wurde durch den "Weiterbildungsbonus" ersetzt. Die aktuelle Förderhöhe beläuft sich nun auf 40 Prozent der Seminarkosten.

 

Seien Sie proaktiv und informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten. Profitieren Sie von den Fördermöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!