Senioren-Assistenten werden zukünftig in Schleswig-Holstein ihre Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI (neu) staatlich abrechnen können

Tafel mit der Aufschrift "Pflegestärkungsgesetz"

Der aktuelle Entwurf der neuen Landesverordnung in Schleswig-Holstein sieht u. a. vor, dass Einzelanbieter niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote, die ihre Leistungen im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit anbieten wollen, nunmehr auch in SH zugelassen werden können.

Das ist für selbständige Senioren-Assistenten eine gute Nachricht, können sie doch in Zukunft einen Teil ihrer Betreuungsleistung staatlich abrechnen. Die Büchmann Seminare KG wird nach Inkrafttreten der Verordnung (voraussichtlich Herbst 2016) ihre Kunden auf dem Weg zur amtlichen Zulassung unterstützen und diese während der aktiven Tätigkeit in der selbständigen Senioren-Assistenz fachlich begleiten, vgl. Näheres im aktuellen Newsletter des Netzwerks.