Ausbildungskonzept Senioren-Assistentenz / Plöner Modell in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein anerkannt
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II will die Bundesregierung erreichen, dass die soziale Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben erleichtert und intensiviert wird. Dazu benötigt man geschultes Fachpersonal, das nicht in ausreichender Menge vorhanden ist. Folgerichtig lassen die Länder NRW und SH bereits Einzelkräfte zu, die über die Pflegekassen abrechnen können. Wir sind zuversichtlich, dass andere Länder folgen werden.
Der aktuelle Entwurf der neuen Landesverordnung in Schleswig-Holstein sieht u. a. vor, dass Einzelanbieter niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote, die ihre Leistungen im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit anbieten wollen, nunmehr auch in SH zugelassen werden können.